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Thema: Lest ihr eigentlich Self-Publishing-Werke?

  1. #11
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    Zitat Zitat von Cloud-j-Strife Beitrag anzeigen
    @ Duncan: Hat man denn keine Chance, dort selbst tätig zu werden? Anscheinend hat der Verlag wirklich alle Rechte an dem Werk...
    ein Standard-Buy-out-Vertrag, wie ihn viele Autoren haben, Selbstmord und 70 Jahre warten....
    Techn. ist das eBook fertig, Verkaufsbeginn wäre noch heute möglich....
    Zitat Zitat von Cloud-j-Strife Beitrag anzeigen
    Ich würde gerne mal wissen, wie stark Raubkopiererei bei Ebooks wirklich verbreitet ist, gerade bei Indie-Autoren. Kann man sich kaum vorstellen, wenn dann wohl eher bei Harry Potter & co
    Würde sagen vor allem Zeitschriften(Erotica) und Comics.
    Teils aktuelle Bestseller, dort insbesondere Werke die die Verlage (noch) nicht als eBook herausgegeben haben. Die Tolkien-Bücher waren da gutes Bsp. schon Monate bis Jahre auf einschlägigen Plattformen angeboten bis der Verlag dann so in die Puschen kam....
    Ist das dann noch eine "Raubkopie" oder Notwehr gegen Verwertungsrechtsmissbrauch?

  2. #12
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    (Sorry, irgendwas hab ich falsch gemacht, ich zitiere mal so): "Nikola: es ging mir auch nicht nur um inhaltliche Abstriche. Auch um rechtliche. Wenn du an deinem Buch nachträglich etwas verändern/berichtigen willst, es in anderen Sprachen oder Publikationsformen herausgeben willst, kannst du frei entscheiden oder muss immer erst der Verlag abnicken bzw. kann sein Veto einlegen?
    Die meisten Verlage sind nicht wirklich nett zu ihren Autoren, nur merken die es oft gar nicht, weil sie nur schreiben wollen und sich wenig um solche Dinge kümmern mögen.
    Wer mal ehrlich sich das System ansieht, sieht auch das wir kaum wirksamen Urheberschutz haben, sondern nur einen Schutz für Verwertungsrechteinhaber."


    Hallo Duncan,

    wenn das Buch vom Verlag nicht mehr als Papierausgabe herausgebracht wird, und/oder Rechte aus dem Vertrag nicht genutzt werden, kann man diese (nach einer angemessenen Frist (allgemein üblich: ca. 2 Jahre) vom Verlag zurückfordern. Man kann auch einzelne Rechte zurückfordern. So habe ich es auch gemacht. Für meine Romane sind nur noch die Taschenbuchrechte beim Verlag, und für einen zusätzlich - allerdings befristet - die eBook-Rechte. Es geht also viel! Recherchiere einfach mal im Netz! Ich glaube, bei mediafon gibt es sogar Musterschreiben, wie man die Rechterückforderung formuliert.

    Fakt ist: Rechte, die der Verlag nicht ausübt, kann man zurückfordern!!!

    Viele Grüße!
    Nikola

  3. #13
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    Wir bleiben da dran - es wird sich schon ein Weg finden.


    Zu Harry Potter, siehe Beiträge vom 1.4., die gibts ja dann seit letzte Woche auch schon im Handel toll.
    Haben die die eBooks selbst vor über nem Jahr als Raubkopie runtergeladen und überarbeitet?
    .... Die waren schon sehr kurze Zeit nach herauskommen der Printausgaben via the dark Zone zu haben....möge der Schatten mit euch sein.
    Liebe Verlage macht es doch bitte den Lesern nicht so schwer die Bücher legal zu kaufen... und bitte nicht erst wenn Autoren usw. tot sind.

  4. #14
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    Hallo Duncan,

    ein Problem mit Rechterückforderungen gibt es nur, wenn der Verlag das Werk noch publiziert. Ich kann nur wiederholen: ALLE Rechte eines Vertrages, die vom Verlag NICHT innerhalb einer gewissen Zeit beansprucht werden, können (auch einzeln!) zurückgefordert werden. Ich will und kann hier jetzt keine Rechteberatung aufmachen, empfehle Dir aber, zu dem Thema zu googlen. Mediofon als Quelle nannte ich schon.
    Die Rechterückforderung geht übrigens formlos! Wie gesagt: Google Dich mal durch - es ist nicht schwer und es geht auf jeden Fall! Ich habe so alle (nicht ausgeübten!) Rechte zurückbekommen.

    Viele Grüße
    Nikola

  5. #15
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    Der Verlag sollte sich auch selbst fragen, wozu er die Rechte hat. Und tatsächlich macht es durchaus Sinn, wenn die Internet-Community dann den Tolkien selber als E-Book umsetzt, wenn ein Verlag nicht in der Lage ist, diese einzigartige Lizenz zu nutzen... Da kann sich auch keiner über Raubkopiererei beschweren, immerhin gibt es ja nix, was raubkopiert wird... Ich glaube auch, dass man Rechte zurückfordern kann, wenn sie nicht genutzt werden. Ist ja geschäftsschädigend
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  6. #16
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    So es ist Bewegung in der Sache - das Buch kommt dann demnächst auch als eBook heraus...

  7. #17
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    Prima, dann geht es ja voran!!
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  8. #18
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    Hallo

    Also, als wir die Vertragskooperation für ein e-book von Droemer Knaur angeboten bekommen haben, waren wir erst enttäuscht. Wir dachten: Toll, das liest doch kaum einer! Aber besser als gar nichts.
    Jetzt, nachdem ich die Beiträge in diesem Threat gelesen habe, bin ich total froh, dass wir unsern Erstling als e-book veröffentlicht haben.
    Vielen Dank!
    Ihr habt uns sehr geholfen. War also wirklich eine sehr gute Entscheidung sich hier resgistrieren zu lassen

  9. #19
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    Prima! Ja, ich bin derzeit ebenfalls so zufrieden mit meinen E-Book-Verkäufen, ich pfeif auf die doofen Verlage :-D
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  10. #20
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    So recht weiß ich als KDP-Publisher nicht so recht mit dem Preis umzugehen. In diesem Thread lese ich ja, dass Leser von einem billigen E-Book keine inhaltliche Qualität erwarten. Macht man es aber zu teuer, wird es sicher auch nicht gekauft. Was ist der richtige Weg?
    ...und sonst denke ich hier hinein: "Schief & Klar"

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