(Sorry, irgendwas hab ich falsch gemacht, ich zitiere mal so): "Nikola: es ging mir auch nicht nur um inhaltliche Abstriche. Auch um rechtliche. Wenn du an deinem Buch nachträglich etwas verändern/berichtigen willst, es in anderen Sprachen oder Publikationsformen herausgeben willst, kannst du frei entscheiden oder muss immer erst der Verlag abnicken bzw. kann sein Veto einlegen?
Die meisten Verlage sind nicht wirklich nett zu ihren Autoren, nur merken die es oft gar nicht, weil sie nur schreiben wollen und sich wenig um solche Dinge kümmern mögen.
Wer mal ehrlich sich das System ansieht, sieht auch das wir kaum wirksamen Urheberschutz haben, sondern nur einen Schutz für Verwertungsrechteinhaber."
Hallo Duncan,
wenn das Buch vom Verlag nicht mehr als Papierausgabe herausgebracht wird, und/oder Rechte aus dem Vertrag nicht genutzt werden, kann man diese (nach einer angemessenen Frist (allgemein üblich: ca. 2 Jahre) vom Verlag zurückfordern. Man kann auch einzelne Rechte zurückfordern. So habe ich es auch gemacht. Für meine Romane sind nur noch die Taschenbuchrechte beim Verlag, und für einen zusätzlich - allerdings befristet - die eBook-Rechte. Es geht also viel! Recherchiere einfach mal im Netz! Ich glaube, bei mediafon gibt es sogar Musterschreiben, wie man die Rechterückforderung formuliert.
Fakt ist: Rechte, die der Verlag nicht ausübt, kann man zurückfordern!!!
Viele Grüße!
Nikola




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